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Erklärungen

Durch meine Anmeldung bei der Tafel Pfaffenhofen nehme ich nachfolgende Punkte zur Kenntnis und erkläre, dass

1. …mir bekannt ist, dass die Tafel Pfaffenhofen Lebensmittel ausgibt, deren Mindesthaltbarkeitsdatum fast erreicht oder überschritten ist,

2. …ich die mir überlassenen Waren ausschließlich für meinen persönlichen Bedarf und den Bedarf der bei der Tafel hinterlegten Mitglieder meines Haushalts verbrauche,

3. …ich bzw. die Mitglieder meines Haushalts alle Lebensmittel vor dem Verzehr auf einwandfreie Beschaffenheit überprüfe/n, schnellstmöglich verbrauche/n und die Ausgabestelle von jeglicher Haftung und Verantwortung freistelle/n,

4. …ich informiert wurde, dass für die Lebensmittel je Tafelausweis eine Schutzgebühr zu entrichten ist,

5. …mir ein persönlicher Tafelausweis ausgehändigt wird, der ausschließlich von mir selbst genutzt wird und nicht übertragbar ist. Diesen Ausweis werde ich unaufgefordert zurückgeben, wenn ich nicht mehr zum bedürftigen Personenkreis gehöre,

6. …ich bei Verlust des Tafelausweises diesen der Tafel Pfaffenhofen (Kundenbüro) melde und für den Ersatz eine Gebühr von € 1,00 zahle,

7. …ich auf Verlangen gegenüber der Tafel Pfaffenhofen meine Einkommensverhältnisse offenlege und eine Verbesserung meines Gesamteinkommens unverzüglich anzeige,

8. …ich damit einverstanden bin, dass Mitarbeiter der Ausgabestelle meinen Tafelausweis stichprobenartig mit meinem Personalausweis/Reisepass vergleichen dürfen,

9. …ich die Ausgabestelle benachrichtige, wenn ich meinen Abholtermin nicht wahrnehme. Bei längerem, geplanten Fehlbleiben (Krankenhaus, Reha) sollte die Benachrichtigung nach Möglichkeit schriftlich erfolgen, ansonsten per Email bzw. telefonisch (auch über Anrufbeantworter) mittels Angabe von Kundennummer und Fehltag,

10. …ich bei zweimaligem unentschuldigtem Fehlen innerhalb von vier aufeinanderfolgenden Ausgabetagen von der Lebensmittelausgabe ausgeschlossen werde,

11. …ich bei unrichtigen Angaben oder Verstoß gegen die o.g. Vorschriften unverzüglich und dauerhaft von der Abholung der Waren ausgeschlossen werde.

Die Punkte 1. bis 11. gelten voll inhaltlich auch für die Ausgabestellen, welche vom Tafelhaus Pfaffenhofen
beliefert werden.

Ich habe die Voraussetzungen gelesen und akzeptiere diese.

Hinweis: Informationen zum Thema Mindesthaltbarkeit der Lebensmittel